Sofern nicht anders vereinbart gelten nachfolgende Geschäftsbedingungen.
I. Grundsätzliches
Für die Übernahme und Ausführung der E. Bockbreder GmbH gelten,
auch ohne schriftlichen Vertragsabschluss, die nachstehenden
Bedingungen als verbindlich vereinbart.
1. Das Angebot, das Leistungsverzeichnis und diese Leistungsgrundlagen,
2. die einschlägigen anerkannten Regeln der Bautechnik, wie sie in den
Fachregeln des deutschen Dachdeckerhandwerkes einschliesslich der
Flachdachrichtlinien und der Hinweise festgelegt sind und
3. die Verdingungsordnung für Bauleistungen (VOB), Teil B und C.
II. Angebote, Kostenvoranschläge, Preise etc.
1. Angebotstexte und Zeichnungen bleiben geistiges Eigentum der E.
Bockbreder GmbH und dürfen ohne ihre Zustimmung nicht anderweitig
verwendet werden.
2. Die Preise sind Netto-Preise. Die gesetzliche, am Tag der Abrechnung gültige Mehrwertsteuer wird hinzugerechnet.
3. An das Angebot hält sich die E. Bockbreder GmbH 18 Werktage
gebunden. Erfolgt innerhalb dieser Frist eine verbindliche
Auftragserteilung, so gelten die in dem Angebot bzw. im
Leistungsverzeichnis angegebenen Einheitspreise für die Dauer von vier
Monaten nach fristgerechter Auftragserteilung (Vertragsschluss). Danach
eintretende Lohn- und Materialmehrkosten zzgl. eines angemessenen
Gemeinkostenzuschlages werden zusätzlich in Rechnung gestellt. Das gilt
auch, wenn die Leistung für einen späteren Zeitpunkt als vier Monate
nach Vertragsschluss vorgesehen ist. Bei Metallen (Kupfer etc.) gilt
die DEL-Notiz am Tage der Lieferung.
4. Maßgebend für Mengen- und Grössenangaben ist das örtliche Aufmaß.
5. Zusätzliche im Angebot bzw. Leistungsverzeichnis nicht enthaltene
Arbeiten, die vom Auftraggeber veranlasst werden oder nach den
Umständen notwendig sind, werden gesondert berechnet.
6. Sagen dem Auftraggeber zur Verarbeitung vereinbarte Materialien
nicht zu und müssen diese zurückgenommen werden, so geht der
Mehraufwand zu Lasten des Auftraggebers, Sonderstücke oder
Sonderanfertigungen, die nicht marktgängig sind, müssen voll bezahlt
werden, wenn eine andere Verwendung nicht möglich ist.
III. Ausführungsfristen
1. Ausführungsbeginn und Ausführungsdauer der zu erbringenden
Leistungen bedürfen einer ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung.
Überschreitet die E. Bockbreder GmbH verbindlich zugesagte Fristen, so
kann der Auftraggeber schriftlich unter Berücksichtigung der
witterungsbedingten Ausführungsmöglichkeiten eine Nachfrist von
mindestens drei Wochen setzen, nach deren fruchtlosen Ablauf der
Auftraggeber die Rechte nach §5, Ziffer 4, VOB/B in Verbindung mit § 8,
Ziffer 3, VOB/B hat.
2. Material- Lieferschwierigkeiten, die nachweislich ohne Verschulden
der E. Bockbreder GmbH eintreten, wirken für die Vertragserfüllung
hemmend. Erforderliche neue Ausführungsfristen sind im gegenseitigen
Einvernehmen festzulegen.
3. Witterungsbedingte Einschränkungen der Arbeitsmöglichkeiten, die die
Qualität der Arbeiten beeinflussen können, sind von der E. Bockbreder
GmbH nicht zu vertreten. Maßnahmen zusätzlicher Art, um die Arbeiten
trotz witterungsbedingter Behinderungen fortzusetzen oder aufzunehmen,
sind zu vereinbaren und gesondert zu vergüten.
4. Bauseitig bedingte Terminverzögerungen (z.B. verspätete
Fertigstellung von Vorarbeiten) ziehen die Vereinbarung eines neuen
Termins nach sich und berechtigen die E. Bockbreder GmbH gegebenfalls
zum Rücktritt vom Vertrag.
5. Im Übrigen haftet die E. Bockbreder GmbH nur für ihr nachweislich
schuldhaft anzulastende Verzögerungen. Ersetzt wird der nachgewiesene
unmittelbare Schaden.
6. Bei Reparaturarbeiten ist der E. Bockbreder GmbH möglichst genau die Schadensursache anzugeben.
7. Die auf der bearbeitenden Fläche liegenden, nicht in Schutzrohren
verlegten Leitungen (z.B. Antennenkabel), sind während der
Arbeitsausführung bauseits zu entfernen. Die Wiederinstandsetzung
beschädigter Leitungen bzw. Schadensersatz wird von der E. Bockbreder
GmbH nicht geleistet, wenn seitens des Auftraggebers keine geeigneten
Maßnahmen getroffen wurden und Beschädigungen zwangsläufig eintraten.
IV. Abnahme und Gefahrübergang
1. Die Abnahme fertig gestellter Arbeiten hat durch den Auftraggeber
innerhalb von 12 Werktagen nach Aufforderung zu erfolgen. Der
Aufforderung ist die Zustellung einer Rechnung über fertig gestellte
Leistungen gleichgestellt. Vorhandene Mängel sind bei der Abnahme vom
Auftraggeber schriftlich zu beanstanden. Erfolgt keine förmliche
Abnahme, so gelten diese 12 Werktage nach dem Zugang der Fertigmeldung
als erteilt.
2. Werden Nachfolgearbeiten vor der Abnahme der Arbeiten begonnen, so gilt die Leistung ebenfalls als abgenommen.
3. Die E. Bockbreder GmbH trägt die Gefahr bis zur Abnahme der
Leistung. Wird jedoch die Leistung vor der Abnahme durch höhere Gewalt
oder andere unabwendbare, von der E. Bockbreder GmbH nicht zu
vertretende, Umstände beschädigt oder zerstört, so hat die E.
Bockbreder GmbH Anspruch auf Bezahlung der bisher ausgeführten Arbeiten
sowie der sonstigen entstandenen Kosten nach dem Angebot. Der
Auftraggeber trägt die Gefahr auch vor Abnahme der Leistung, wenn er
die Abnahme verzögert oder wenn die Arbeit aus Gründen, die der
Auftraggeber zu vertreten hat, unterbrochen wird und wenn die E.
Bockbreder GmbH die bis dahin erstellte Leistung ausdrücklich in die
Obhut des Auftraggebers übergibt.
V. Gewährleistung und Sicherheitsleistung
1. Beginnend mit der Abnahme gilt die vierjährige Verjährungsfrist, für
Reparaturen die einjährige Verjährungsfrist nach § 13, Ziffer 4,VOB/B.
Hemmung und Unterbrechung des Verjährungsablaufes beziehen sich nur auf
den im Rahmen der Gewährleistungsverpflichtung nachzubessernden Teil
der Leistung.
2. Bei Reparaturarbeiten bezieht sich die Gewährleistung nur auf die unmittelbar ausgeführte Leistung.
Die Gewährleistung beschränkt sich in jedem Falle der Höhe nach auf die Auftragssumme.
3. Während der Gewährleistungszeit sowie im Rahmen von
Wartungsverträgen ist der Auftraggeber verpflichtet, der E. Bockbreder
GmbH unverzüglich Mitteilung zu machen, wenn Veränderungen, gleich
welcher Art, an der von ihr ausgeführten Arbeit oder am Dach
schlechthin (z.B. Antennenbau oder sonstige Arbeiten nachfolgender
Handwerker) vorgenommen werden.
4. Sicherheitsleistungen sind ausdrücklich schriftlich zu vereinbaren.
Freigestellt bleibt der E. Bockbreder GmbH die Art und Weise, wie diese
erbracht wird. Entstehende Kosten hierfür berechnen wir weiter.
VI. Aufmaß und Abrechnung
1. Für das Aufmaß und die Abrechnung gilt grundsätzlich die VOB/C in ihrer zum Zeitpunkt der Abrechnung gültigen Fassung.
VII. Zahlungen
1. Bei Erteilung eines Auftrags sind die Kosten für die notwendigen und
angelieferten Materialien bei Baubeginn sofort fällig. Die Materialien
gehen nach Bezahlung in den Besitz des Auftraggebers über.
Abschlagszahlungen sind innerhalb von 7 Tagen zu leisten.
2. Die Schlusszahlung ist innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsstellung
zu leisten. Unberechtigte Skontoabzüge werden auf Kosten des
Auftraggebers nachgefordert. Kommt der Auftraggeber seinen
Zahlungsverpflichtungen nicht nach, so ist die E. Bockbreder GmbH
berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten (bei
Verbrauchergeschäften) oder 8 Prozentpunkte (bei Handelsgeschäften)
über dem Basiszins zu berechnen, falls nicht ein höherer Verzugsschaden
nachgewiesen wird.
3. Die E. Bockbreder GmbH ist zur Entgegennahme von Wechseln nicht
verpflichtet. Etwaige Wechselspesen gehen zu Lasten des Auftraggebers.
4. Wird die Zahlungsunfähigkeit des Auftraggebers erkennbar, oder
werden ordnungsgemäß angeforderte Abschlagszahlungen nicht fristgerecht
geleistet, so ist die E. Bockbreder GmbH berechtigt, die Arbeiten
einzustellen und über die ausgeführten Leistungen eine Schlussrechnung
zu stellen.
5. Das Recht Forderungen abzutreten bleibt vorbehalten.
6. Der Auftraggeber hat in Höhe von unbestrittenen oder rechtskräftig
festgestellten Ansprüchen ein Rückhaltungsrecht, soweit es sich um das
gleiche Vertragsverhältnis handelt. Das gilt sinngemäß auch für etwaige
Aufrechnungsansprüche.
VIII. Besondere Zahlungsverpflichtungen
1. Zur Erfüllung der Vorschriften der Berufsgenossenschaft
erforderliche Gerüste und Vorkehrungen werden nach der DIN 18 338
gesondert berechnet.
2. Wurde die E. Bockbreder GmbH zur Abgabe eines Kostenvoranschlages
mit Leistungsverzeichnis, ohne vorausgegangene umfassende
Ausschreibung durch den Auftraggeber, aufgefordert und kommt es
nicht zum Auftrag, sind der E. Bockbreder GmbH die angefallenen Kosten
zu erstatten.
IX. Mitbenutzung an der Baustelle
1. Es wird der E. Bockbreder GmbH das Recht zugestanden, vorhandene
Gerüste und Lagerplätze kostenlos zu benutzen sowie Wasser und Strom zu
entnehmen.
2. Für Verunreinigungen, die bei bituminösen Arbeiten nicht zu vermeiden sind, wird nicht gehaftet.
X. Eigentumsvorbehalt
1. Gelieferte, noch nicht eingebaute und nicht bezahlte, Materialien
bleiben bis zur restlosen Bezahlung Eigentum der E. Bockbreder GmbH.
Der Auftraggeber stimmt einer Bauwerkssicherungshypothek grundsätzlich
zu.
XI. Rücktritt vom Vertrag
1. Unvorhersehbare Ereignisse besonders schwerwiegender Art, die auf
den Betrieb der E. Bockbreder GmbH einwirken und die diese nicht
schuldhaft zu vertreten hat, berechtigen die E. Bockbreder GmbH, vom
Vertrag ohne Schadensersatzleistungen zurückzutreten.
2. Veränderungen in der Vermögenslage des Auftraggebers, die
Zahlungsunfähigkeit erkennen lassen, und Ausbleiben fälliger Zahlungen
trotz angemessener Nachfrist erlauben den Rücktritt vom Vertrag.
3. Die E. Bockbreder GmbH hat dann Anspruch auf Abrechnung der bereits
ausgeführten Leistungen nach den Einheitspreisen und Ersatz sonstiger
entstandener Kosten zuzüglich 10 % der Auftrag Summe als Schadensersatz.
XII. Erfüllungsort, Gerichtsstand, Rechtwirksamkeit
1. Als Erfüllungsort für die Leistungen und Zahlungen gilt der Sitz der
E. Bockbreder GmbH. Für Rechtsstreitigkeiten begründet der Sitz
der E. Bockbreder GmbH die Zuständigkeit des jeweiligen Gerichts.
2. Unter Vollkaufleuten gilt der Sitz der E. Bockbreder GmbH als Gerichtsstand.
3. Es wird ausdrücklich die Anwendung des deutschen Rechts vereinbart.
4. Nebenabreden und Vertragsänderungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform.
E. Bockbreder GmbH
Kuhweg 30
49152 Bad Essen
Tel.: 0 54 72 - 22 08
Fax: 0 54 72 - 41 87
info@bockbreder.com
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